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   BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82   

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BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82 (https://dejure.org/1982,2244)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1982 - 2 B 78.82 (https://dejure.org/1982,2244)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1982 - 2 B 78.82 (https://dejure.org/1982,2244)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens - Anspruch auf Beförderung - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Berücksichtigung des Gleichheitssatzes - Bindung des neuen Dienstherrn durch eine verbindliche Beförderungszusage des früheren ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit die Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnte, u.a. darlegen müssen, welche einzelnen Tatsachen der Zeuge ihrer Ansicht nach im Falle der Vernehmung bekundet hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).

    Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte der anwaltlich vertretene Kläger aufgrund seiner Mitwirkungspflicht, wenn er nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung eine Beweiserhebung zu diesem Punkt für geboten hielt, hierzu in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen formellen Beweisantrag stellen müssen (vgl. auch hierzu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Das Tatsachengericht ist in der Regel, so auch hier, nicht verpflichtet, auch seine voraussichtlichen Schlußfolgerungen, also die voraussichtliche Würdigung der Sach- und Rechtslage, mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 Hmb BG Nr. 1]; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Eine zur Zulassung der Revision führende Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - (BVerwGE 15, 3) und von dem Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - (ZBR 1978, 199) scheidet schon deshalb aus, weil diese Entscheidungen in materiellrechtlicher Hinsicht, auf die die Beschwerde abhebt, nicht in Anwendung des hier in Betracht kommenden § 95 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein, sondern des Bundesbeamtengesetzes bzw. des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen ergangen sind.
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Das Tatsachengericht ist in der Regel, so auch hier, nicht verpflichtet, auch seine voraussichtlichen Schlußfolgerungen, also die voraussichtliche Würdigung der Sach- und Rechtslage, mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 Hmb BG Nr. 1]; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Das Tatsachengericht ist in der Regel, so auch hier, nicht verpflichtet, auch seine voraussichtlichen Schlußfolgerungen, also die voraussichtliche Würdigung der Sach- und Rechtslage, mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 Hmb BG Nr. 1]; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Andererseits ist auch geklärt, daß die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht dem Dienstherrn gebietet, sich bei der Entscheidung über eine Beförderung am Leistungsgrundsatz orientiert von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen und den Beamten nicht in Widerspruch hierzu an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu hindern (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139] und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82
    Andererseits ist auch geklärt, daß die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht dem Dienstherrn gebietet, sich bei der Entscheidung über eine Beförderung am Leistungsgrundsatz orientiert von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen und den Beamten nicht in Widerspruch hierzu an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu hindern (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139] und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).
  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 194.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 196.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 154.82

    Verstoß einer Ernennung eines Beamten gegen das materielle Recht - Möglichkeit

    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 150.82

    Ernennung bzw. Beförderung eines Beamten - Rücknahme der Ernennung zum

    Allerdings hat der Dienstherr über die Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung ihres schutzwürdigen Interesses an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ermessensfehlerfrei, d.h. unter Ausschluß sachfremder Erwägungen, zu entscheiden (vgl. auch Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]; Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 2 B 177.81

    Anforderungen an ein vereinfachtes Berufungsverfahren nach dem Entlastungsgesetz

    In der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens hat, und daß selbst bei Höherstufung des Dienstpostens grundsätzlich kein Anspruch auf Beförderung besteht (vgl. z.B. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - [ZBR 1980, 379] m.w.N. sowie Beschluß vom 10. Juni 1982 - BVerwG 2 B 78.82 -).
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